Im Rahmen der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen am Alltag sollen auch Internetangebote für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe zugänglich sein. Die Hochsauerlandwasser GmbH ist bemüht, ihre Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen und so zu gestalten, dass den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen und den betreffenden veröffentlichten harmonisierten Normen (EN 301 549) oder maßgeblichen Teilen der Normen in der jeweils geltenden Fassung Rechnung getragen wird.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Hochsauerlandwasser GmbH mit ihren Unterkapiteln, nicht jedoch für innerhalb dieser Internetseite verlinkte andere Internetseiten. Sie gilt für die Internetseite der Hochsauerlandwasser GmbH in Desktop- und in mobiler Ansicht.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik:
Die Internetseite der Hochsauerlandwasser GmbH basiert auf auf dem TYPO3-Bootstrap-Package, welches am 29. August 2023 durch die Prüfstelle BIK als offiziell barrierefrei nach WCAG 2.1-Standard und EN 301 549 getestet wurde. Die Beurteilung des Stands der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik beruht auf einer Selbstbewertung der Hochsauerlandwasser GmbH unter Hinzuziehung der zugrunde liegenden oben genannten Rechtsvorschriften und Vorgaben sowie darauf basierender Leitfäden (vorrangig BITV-Test Selbstbewertung über das Projekt BIK für Alle (bik-fuer-alle.de ) sowie Onlinetests mittels LERA und den Mozilla-Entwicklertools (Accessibility features). LERA (https://advancedbytez.com/lera/) ist ein automatisiertes, webbasiertes Tool für Zugänglichkeitstests und -berichte und hat die Seite erfolgreich gegen die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 Level A und AA geprüft. Mozilla ist der Herausgeber des Webbrowsers Firefox und bietet integrierte Tools für Webentwickler (https://support.mozilla.org/en-US/kb/accessibility-features-firefox)
Mit der Möglichkeit zur Bedienung der Internetseite über die Tastatur, zur Veränderung von Schriftgrößen und Änderung der Kontrasteinstellung, mit einer Vorlesefunktion, einer klaren Struktur und der besonderen Gestaltung bereitgestellter Inhalte und Dateien erfüllt diese Internetseite einen großen Teil der Anforderungen von Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Eine Übertragung der Inhalte, die nicht lediglich stichpunktartige Informationen oder Verlinkungen auf Dateien und Internetseiten enthalten, in „leichte Sprache“ und / oder „einfache Sprache“ ist dagegen nicht vollständig möglich. Vor allem aus diesem Grund ist diese Internetseite mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar. Es wird aber sukzessive daran gearbeitet, die redaktionellen Inhalte sowohl in “leichte Sprache” (sofern möglich) als auch in andere Sprachen zu übersetzen, um auch Menschen mit wenig ausgeprägten Deutschkenntnissen eine möglichst vollständige Teilhabe zu ermöglichen.
Nicht barrierefreie Inhalte und Begründung:
Der Stand der verwendeten Technik lässt eine lückenlose barrierefreie Gestaltung derzeit (noch) nicht zu. Im Rahmen der Möglichkeiten wird laufend daran gearbeitet, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Beispielsweise werden bei neu einzustellenden PDF-Dateien die Vorgaben der Barrierefreiheit nahezu vollständig erfüllt. Bei alten bereitgestellten Daten (Archiven) kann die Barrierefreiheit leider aufgrund der zurückliegenden Erstellungszeitpunkte nicht oder nur teilweise erfüllt werden. Gerne möchten wir auch nicht unmittelbar abrufbare Inhalte für alle zugänglich machen und stellen daher bei Bedarf gerne eine andere Möglichkeit bereit. Sollte nicht jeder Punkt der Internetseite über die Tastaturfunktionen zu erreichen oder die Funktion für einen Screenreader oder weitere Hilfsmittel mitunter nicht annehmbar sein, so sind wir für Hinweise dankbar und arbeiten an einer Behebung. Der Start des Echtbetriebs dieser Neuauflage der Internetseite bringt möglicherweise zu Beginn einige notwendige Korrekturen mit sich, an deren Behebung aber umgehend nach Bekanntwerden gearbeitet wird.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 01.02.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25.05.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben:
Gerne nehmen wir Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit entgegen.
Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder natürlich einen von Ihnen bevorzugten anderen Weg. So können Sie uns auch etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Ihre Ansprechperson für die Internetseite der Hochsauerlandwasser GmbH:
Uwe Jakobs
Telefon: 0171/ 7919501
oder per E-Mail an info@Hochsauerlandwasser.de
Überwachungsstelle und Ombudsstelle (Durchsetzungsverfahren):
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Die Kontaktaufnahme ist hier möglich:
ueberwachungsstelle-nrw(at)it.nrw.de
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sie können die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik anrufen, wenn Sie der Meinung sind, auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite der Hochsauerlandwasser GmbH keine zufriedenstellenden Antworten erhalten zu haben. Diese versucht unter Einbeziehung aller Beteiligten, die Hindernisse und Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und hat die folgenden Kontaktdaten:
0211 / 855 3451 oder ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de